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BPatG, 20.01.2014 - 20 W (pat) 5/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.06.2011 - X ZR 43/09
Integrationselement
Auszug aus BPatG, 20.01.2014 - 20 W (pat) 5/10
Vielmehr ist mit dem Merkmal 1.2aH in Verbindung mit Merkmal 1.2bH die erteilte Erfindung in einem wesentlichen Aspekt abgewandelt worden, so dass die beantragte Anspruchsfassung zur Überzeugung des Senats nicht mehr unter den Schutzbereich der erteilten Anspruchsfassung fällt (BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - X ZR 43/09, GRUR 2011, 1003-1007 - Integrationselement). - BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95
"Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer …
Auszug aus BPatG, 20.01.2014 - 20 W (pat) 5/10
Mit dem Patentanspruch 1 gemäß Haupt- sowie Hilfsantrag fallen auch alle anderen Ansprüche der jeweiligen Antragsfassungen, da das Patent nur so Bestand haben kann, wie es beantragt ist (BGH, Beschluss vom 26. September 1996 - X ZB 16/95, GRUR 1997, 120 - elektrisches Speicherheizgerät, mit weiteren Nachweisen). - BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
Gelenkanordnung
Auszug aus BPatG, 20.01.2014 - 20 W (pat) 5/10
Dabei können die in der Beschreibung des Patents enthaltenen Angaben zur "Aufgabe" der Erfindung zwar einen Hinweis auf das richtige Verständnis des Patentanspruchs enthalten, es gilt jedoch auch für diese Angaben - wie für den gesamten übrigen Inhalt der Patentschrift - der Vorrang des Patentanspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08 - Gelenkanordnung).
- BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89
Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung …
Auszug aus BPatG, 20.01.2014 - 20 W (pat) 5/10
Eine Aufrechterhaltung des Patents im Umfang des Hilfsantrags ist nicht möglich, da durch die Fassung des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag der Schutzbereich des Patents unzulässig erweitert worden ist (BGH, Beschluss vom 23. Januar 1990 - X ZB 9/89, GRUR 1990, 432 - Spleißkammer; § 22, Abs. 1, letzter Teilsatz PatG). - BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09
Bildunterstützung bei Katheternavigation
Auszug aus BPatG, 20.01.2014 - 20 W (pat) 5/10
Als Teil der Auslegung des Patentanspruchs nach den hierfür geltenden Grundsätzen ist zu bestimmen, ob die einzelnen Angaben in einem formulierten Patentanspruch entweder als Merkmale definierend oder beispielsweise als Zweck-, Wirkungs- oder Funktionsangaben den Erfindungsgegenstand charakterisierende Daten zu verstehen sind (BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - X ZB 9/09 - Bildunterstützung bei Katheternavigation). - BGH, 17.04.2007 - X ZB 9/06
Informationsübermittlungsverfahren
Auszug aus BPatG, 20.01.2014 - 20 W (pat) 5/10
3.1 Die Prüfung, ob der Gegenstand des Patents nach den §§ 1 bis 5 PatG nicht patentfähig ist, setzt im Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahren die Auslegung des Patentanspruchs voraus (BGH, Beschluss vom 17. April 2007 - X ZB 9/06 - Informationsübermittlungsverfahren I). - BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03
Crimpwerkzeug III
Auszug aus BPatG, 20.01.2014 - 20 W (pat) 5/10
Durch Bewertung seines Wortlauts aus der Sicht des Fachmanns ist zu bestimmen, was sich aus den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit als Lehre zum technischen Handeln ergibt (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - X ZR 193/03 - Crimpwerkzeug III).